Als Gerichtssachverständige zeichne ich mich durch eine Kombination aus fachlicher Expertise, methodischer Präzision,
Integrität und kommunikativer Kompetenz aus.
1. Fachliche Kompetenz und laufende Fortbildung
- Tiefgehende, wissenschaftlich fundierte Expertise
- Kenntnis aktueller Forschung, Standards, Normen und einschlägiger Literatur
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung und kritischen Selbstreflexion
2. Strikte Objektivität und Unabhängigkeit
- Vollständige Neutralität gegenüber allen Parteien
- Keine Interessenskonflikte; saubere Trennung zwischen Privat- und Gutachtertätigkeit
- Nachweisbare Entscheidungsfindung anhand nachvollziehbarer Kriterien, nicht aufgrund persönlicher Wahrnehmungen
3. Methodische und wissenschaftliche Qualität
- Saubere Auswahl und Darstellung der angewandten Berechnungsmethoden
- Reproduzierbare, überprüfbare Vorgehensweisen
- Kritische Auseinandersetzung mit Unsicherheiten und Grenzen der Methode
- Klare Herleitung der Schlussfolgerungen aus den Daten
4. Präzise, verständliche und belastbare Gutachten
- Logisch strukturierter Gutachtenaufbau (Fragestellung – Befunde – Bewertung – Schlussfolgerung)
- Eindeutige, widerspruchsfreie Formulierungen
- Gut lesbare Sprache ohne unnötige Fachbegriffe; gleichzeitig sachlich und fachlich korrekt
- Klare Beantwortung der gerichtlichen Beweisfrage
5. Hohe Sorgfaltspflicht und Termintreue
- Einhaltung von gesetzlichen und gerichtlichen Fristen
- Vollständige Dokumentation aller Schritte, Methoden und Quellen
- Ordnungsgemäße und nachvollziehbare Aktenführung
6. Ethik und Integrität
- Strenge Einhaltung der Standesregeln
- Unbeeinflussbarkeit durch externe Erwartungen oder parteiliche Dynamiken
- Pflichtbewusstsein gegenüber dem Gericht und dem Wahrheitsfindungsprozess